AGB's

 

1. Allgemeines Für online Verkäufe der Balteschwiler AG (nachfolgend Balteschwiler) gelten ausschliesslich die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AVB).

2. Vertragsschluss Der Kunde unterbreitet der Balteschwiler mit dem Ausfüllen und Versenden des Bestellformulars eine Offerte. Der Vertragsschluss erfolgt mit Abgabe der Vertragsbestätigung durch Balteschwiler.

3. Erfüllungsort / Nutzen und Gefahr Erfüllungsort beider Parteien ist am Sitz der Balteschwiler in Laufenburg. Die Ware wird ab Werk Laufenburg zur Verfügung gestellt. Der Kunde verpflichtet sich, die Ware innerhalb 10 Tagen nach Vertragsabschluss ab Werk Laufenburg abzuholen. Nutzen und Gefahr an der Ware gehen in jedem Fall mit der Übergabe der Ware an den Kunden oder an den Lieferanten über.

4. Preis / Zahlung Der in der Auftragsbestätigung ausgewiesene Preis ist bindend. Alle Preise gelten frei Abholung ab Lager in 5080 Laufenburg. Die ausgewiesenen Preise sind Bruttopreise in CHF. Sie beinhalten die gültige Schweizer MWSt. Es ist Sache des Kunden, die Ware für den Transport zu versichern. Die Bezahlung erfolgt Bar bei Abholung. Das Verrechnungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen. Kommt der Kunde seiner Pflicht zur termingerechten Abholung oder Zahlung der Ware ohne Grundangabe nicht nach, so gilt der Vertrag als mit Ablauf der zehntägigen Abholfrist aufgehoben.

5. Gewährleistung Die Ware wird dem Kunden wie im Online Shop beschrieben und besehen übergeben. Eine Haftung für mangelhafte Ware, Mangelfolge- oder Mangelschäden wird ausdrücklich wegbedungen.

6. Datenschutz Balteschwiler verpflichtet sich, die allgemeinen Bestimmungen des Datenschutzes und der Datensicherheit einzuhalten. Balteschwiler behandelt sämtliche Daten von Kunden streng vertraulich und verwendet die Daten ausschliesslich zur Bestellabwicklung und eigenen Marketingzwecken. Eine Weitergabe der Daten an Dritte ist ausgeschlossen!

7. Anwendbares Recht / Gerichtsstand Wo vorliegende AVB keine Regelung enthalten und die Parteien keine Vereinbarung getroffen haben, finden die Bestimmungen des Obligationenrechts subsidiär Anwendung. Das Rechtsverhältnis der Parteien untersteht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und Staatsverträge schweizerischem Recht. Die Anwendbarkeit des Wiener Übereinkommens über den internationalen Warenkauf (Wiener Kaufrecht) wird wegbedungen. Gerichtsstand ist ausschliesslich Laufenburg AG.